ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der BODY AND SOUL VIENNA – Model Agency

1. ALLGEMEINES:

1.1.

Wir, BODY and SOUL Vienna- Model Agency (in weiterer Folge auch kurz: „Agentur“ genannt) vermitteln Models, Commercials und Actors (in weiterer Folge auch kurz: „Modell“ genannt) für Buchungen wie Photoshootings, Filmaufnahmen, Fashion Shows etc.

1.2.

Alle unsere Angebote, Leistungserbringungen und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (= AGB). Ein Abgehen von diesen AGB ist für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn wir dem im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich und im Vorhinein zustimmen. Es ist für uns, sofern wir im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich kundtun, die Einhaltung unserer AGB eine wesentliche, grundlegende und unverzichtbare Voraussetzung für den Abschluss eines jeden Rechtsgeschäftes mit uns.

1.3.

Diese AGB sind (sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich und im Vorhinein etwas anderes vereinbart wurde) auch dann wirksam, wenn wir uns – im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung – bei Vertragserweiterungen oder neuen Verträgen nicht ausdrücklich wieder auf sie berufen.

1.4.

Unseren AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen werden für uns – auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben – ausnahmslos nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

1.5.

Für Geschäfte mit Konsumenten gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes immer nur insoweit, als sie als zwingendes Recht von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder als zwingendes Recht darüber hinausgehende Bestimmungen beinhalten.

2. BUCHUNGSGRUNDLAGEN:

Die Agentur nimmt Buchungen als Vermittler für das jeweilige mit der Agentur unter Vertrag stehende Modell entgegen. Erklärungen sowie Verrechnungen der Agentur werden, sofern sie sich nicht auf eigene Ansprüche der Agentur beziehen, stets im Namen und im Auftrag und für Rechnung der Models abgegeben, welche alleinige Vertragspartner des jeweiligen Auftraggebers sind. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

3. BUCHUNGSARTEN:

3.1.

Festbuchungen sind für Modell und Auftraggeber bindend. Die Agentur erstellt dazu schriftlich entsprechende Auftragsbestätigungen an Auftraggeber und Model, welche per Email unter Angabe aller für diese Buchung wesentlichen Einzelheiten versendet wird.

3.2.

Optionsbuchungen sind Reservierungen für einen bestimmten, nicht einseitig abänderbaren Termin. Sie verfallen, wenn sie nicht spätestens drei Werktage vor Arbeitsbeginn (bis spätestens 18.00 Uhr bei der Agentur einlangend) vom Auftraggeber in Festbuchungen umgewandelt werden. Als Werktag gilt nur Montag bis einschließlich Freitag. Eine Optionsbuchung verfällt dann vorzeitig, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von drei Werktagen nach Aufforderung durch die Agentur in eine Festbuchung umwandelt. Die Agentur notieren Optionen in der Reihenfolge ihres Einganges bei der Agentur. Die Agentur teilt dem Auftraggeber bereits bei Anmeldung der Option mit, mit welchem Rang die Option notiert wird. Erfolgt kein derartiger Hinweis, kann der Auftraggeber davon ausgehen, dass seine Option erstrangig ist. Bei Verfall einer Optionsbuchung rücken die jeweils nachfolgend gereihten entsprechend vor.

4. STORNIERUNG VON BUCHUNGEN:

4.1.

Eine Stornierung/Annullierung (kurz: Storno) einer Festbuchung oder einer Optionsbuchung bedarf immer der Schriftform (= Brief oder Fax oder Email) und des Einlangens bei der Agentur an einem Werktag. Als Werktag gilt nur Montag bis einschließlich Freitag. Langt das Storno nach 12.00 Uhr an einem Werktag bei der Agentur ein, dann gilt es erst als am nächsten Werktag erklärt.

4.2.

Jedes Storno einer bereits bestätigten Buchung ist kostenpflichtig. Es wird dabei Folgendes in Rechnung gestellt: Bei Storno 7-4 Werktage vor Arbeitsbeginn 50% des Gesamthonorars, bei Storno 3-1 Werktage vor Arbeitsbeginn 100% des Gesamthonorars. Dies jeweils zuzüglich allenfalls bereits angefallener Spesen und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

5. RÜCKTRITTSRECHT DES AUFTRAGSGEBERS:

5.1.

Der Auftraggeber ist im Fall einer berechtigten Reklamation des Models zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eine berechtigte Reklamation liegt aber ausnahmslos nur dann vor, wenn

[if !supportLists]a)   [endif]sich das Modell entweder bei Arbeitsantritt aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen als arbeitsunfähig erweist, oder das Modell nach Arbeitsantritt ein Verhalten setzt, das einen Arbeitgeber gemäß § 27 des Österreichischen Angestelltengesetzes zur Entlassung berechtigt und

[if !supportLists]b)   [endif]die Agentur von einer Reklamation vom Auftraggeber sofort schriftlich (= per Fax oder Email) und unter vollständiger Angabe aller Gründe, die zur Modellreklamation geführt haben, verständigt worden ist.

Beweispflichtig für die Erfüllung der vorgenannten Vorraussetzungen ist immer der Auftraggeber.

5.2.

Im Fall einer berechtigten Reklamation werden, außer Beweiszwecken dienenden Polaroids, keine Aufnahmen gemacht. Jeder sonstige Einsatz des Models und jede Verwertung von bis zur Reklamation gemachten Aufnahmen von bzw. mit dem Model ist vom Auftraggeber diesfalls, bei sonstigem gänzlichen Verlust seiner Ansprüche wegen berechtigter Reklamation, zu unterlassen.

5.3.

Im Fall einer berechtigten Reklamation entfallen jegliche Ansprüche des von uns vermittelten Models dem Auftraggeber gegenüber. Weitergehende Ersatzforderungen des Auftraggebers dem Model gegenüber bleiben davon unberührt.

6. RÜCKTRITTSRECHT DES MODELLS:

6.1.

Das von uns vermittelte Model ist im Fall einer berechtigten Beschwerde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eine berechtigte Beschwerde liegt aber ausnahmslos nur dann vor, wenn

[if !supportLists]a)   [endif]Aufnahmen beabsichtigt sind, die für das Modell objektiv ein besonderes gesundheitliches Risiko darstellen und dies bei Buchung bzw. Auftragserteilung vom Auftraggeber nicht bekannt gegeben worden ist und der Auftraggeber trotz Verwahrung des Models auf die Durchführung dieser aufnahmen besteht oder

[if !supportLists]b)   [endif]der Auftraggeber oder einer seiner Gehilfen ein Verhalten setzt, das einen Arbeitnehmer gemäß § 26 des Österreichischen Angestelltengesetzes zur vorzeitigen Austritt berechtigt.

Beweispflichtig für die Erfüllung der vorgenannten Vorraussetzungen ist immer das jeweilige Model.

6.2.

Im Fall einer berechtigten Beschwerde werden, außer Beweiszwecken dienenden Polaroids, keine Aufnahmen gemacht. Jeder sonstige Einsatz des Models und jede Verwertung von bis zur Reklamation gemachten Aufnahmen von bzw. mit dem Model ist vom Auftraggeber diesfalls, bei sonstigem gänzlichen Verlust seiner Ansprüche wegen berechtigter Reklamation, zu unterlassen.

6.3.

Im Fall einer berechtigten Beschwerde ist vom Auftraggeber das Gesamthonorar zu bezahlen. Weitergehende Ersatzforderungen des Models dem Auftraggeber gegenüber bleiben davon unberührt.

7. HONORAR:

7.1.

Der Auftraggeber hat sowohl die Tätigkeit des Models (=Modellhonorar) als auch die Tätigkeit der Agentur (=Vermittlungshonorar) zu bezahlen. Beides zusammen wird auch als „Gesamthonorar“ bezeichnet.

7.2. Modellhonorar

7.2.1

Das Modellhonorar setzt sich zusammen aus dem Tätigkeitshonorar (=Basishonorar) plus dem Veröffentlichungs- bzw. Nutzungshonorar plus Spesenersatz plus, sofern das Model nicht umsatzsteuerbefreit ist, Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

7.2.2.

Mit dem Basishonorar wird nur grundsätzlich nur die in der Buchungsbestätigung angeführte Tätigkeit ohne allfällige Überstunden abgegolten. Hinsichtlich Überstunden gilt folgendes: Models können stundenweise, halbtägig oder ganztägig gebucht bzw. optiert werden. Bei einer Ganztagsbuchung beträgt die reine Arbeitszeit 8 ( bei Film 10 ) Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 ( bei Film 5 ) Stunden, jeweils einschließlich der Zeit für Make-up. Wird an Sonn- und Feiertagen oder sonst außerhalb der normalen Arbeitszeit gearbeitet, so werden hierfür grundsätzlich keine Zuschläge bezahlt. Überstunden sind mit einer Kulanzzeit von 30 Minuten mit 15% des Basishonorars pro angefangene Stunde vergütet. An- und Abreise zu einer location pro Tag sind keine Überstunden. Bei schuldhafter Verspätung des Models (zum Beispiel verschlafen, verpasstes Flugzeug, nicht rechtzeitige Bestellung eines Taxis etc.) ist das Model verpflichtet, die versäumte Zeit ohne Verrechnung von Überstunden dafür, nachzuarbeiten.

7.2.3.

Mit dem Veröffentlichungs- bzw. Nutzungshonorar wird nur grundsätzlich nur die in der Buchungsbestätigung angeführt Nutzung bzw. der darin angeführte Veröffentlichungsumfang abgegolten. Jede Erweiterung von Nutzungs- bzw. Veröffentlichungsumfang bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Models und der Agentur und der vorherigen schriftlichen Vereinbarung des dafür vom Auftraggeber zu leistenden Entgelts.

7.2.4.

Übernachtungskosten (=Übernachtung plus Frühstück), sowie Reisekosten (Flug Basis economy class, Zug Basis 1. Klasse, Taxi, Bus, Kilometergeld bei Nutzung eine privaten Kfz) und – im Fall einer Tagesbuchung – Verpflegungskosten, hat, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zur Gänze der Auftrageber zu tragen. Das Basishonorar ist zugleich Berechnungsgrundlage für den Reisetageersatz. Für jeden Reisetag ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ein halbes Tageshonorar (Berechnungsgrundlage dafür ist das Basishonorar) vom Auftraggeber zu bezahlen.

7.3. Vermittlungshonorar

Der Auftraggeber hat der Agentur für die Vermittlung des Vertragsabschlusses mit dem Modell eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 % (zwanzig Prozent) des vereinbarten Modellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars, dies zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

8. BESONDERE VERPFLICHTUNG DES VERTRAGSPARTNERS:

Der Vertragspartner hat auf seine Kosten das Modell für jede Buchung gesondert ausreichend Unfall und Haftpflicht zu versichern.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNG – AUFRECHNUNGSVERBOT – NUTZUNGSVERBOT:

9.1.

Die von uns gelegten Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Anderes vereinbart ist, binnen 21 (einundzwanzig) Tagen nach Zugang beim Rechnungsempfänger fällig.

9.2.

Alle Zahlungen an uns haben bar, spesenfrei und ohne Abzug auf das auf der Rechnung ausgewiesene Bankkonto der Agentur geleistet zu werden. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer, im Vorhinein und schriftlich zu treffender Vereinbarung, und dann auch nur zahlungshalber und nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragpartners. Wir behalten uns vor, in Scheck oder Wechsel angebotene Zahlungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

9.3.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind uns Verzugszinsen gemäß § 352 UGB (= Österreichisches Unternehmensgesetzbuch) zu bezahlen. Außerdem hat uns der Vertragspartner sämtliche aus dem Zahlungsverzug entstehende Mahn-, Betreibungs- und Inkassospesen zu ersetzen.

9.4.

Bei Zahlungsverzug, sowie bei Verletzung einer sonstigen Vertragsbestimmung, tritt, Terminverlust ein. In einem solchen Fall sind wir nach unserer freien Wahl dazu berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten, oder stattdessen auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen und zugleich die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückst.ndigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben.

9.5.

Unser Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängeln erhoben werden, mit Zahlungen inne zu halten oder Zahlungen zu verweigern.

9.6.

Unser Vertragspartner kann mit etwaigen Gegenforderungen uns gegenüber nicht aufrechnen, es sei denn, wir hätten derartige Gegenforderungen ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder es wurden derartige Gegenforderungen rechtskräftig und vollstreckbar gerichtlich festgestellt.

9.7.

Es ist grundsätzlich kein von uns vermitteltes Model zum Inkasso für uns berechtigt. Von unserem Vertragspartner kann eine Inkassoberechtigung daher ausnahmslos nur dann angenommen werden, wenn er von unserer Geschäftsleitung dazu zuvor eine schriftliche Bestätigung erhalten hat.

9.8.

Vor vollständiger Bezahlung aller Rechnungsforderungen ist dem Auftraggeber jede Nutzung der im Zuge der jeweiligen Buchung gemachten Aufnahmen untersagt.

10. Gewährleistung, Schadenersatz, deren Begrenzung und Ausschluss:

Wir leisten nur unserem unmittelbaren Vertragspartner gegenüber – und diesem auch nur nach vollständiger Erfüllung all seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber – Gewähr und sonstige Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Österreichischen Rechts, dies unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Österreichischen Rechtes. Dazu gilt Folgendes als vereinbart:

10.1.

Wir leisten nur dafür Gewähr, dass das von uns vermittelte Model seine/ihre Zustimmung zur Vermittlung gegeben und sich arbeitsbereit erklärt hat.

10.2.

Für eine besondere fachliche Qualifikation des von uns vermittelten Models haften wir nur dann, wenn eine solche besondere fachliche Qualifikation im Einzelfall schriftlich von uns zugesichert wurde.

10.3.

Gegenstand Vermittlung durch uns ist nur die Bereitstellung des Models, nicht aber die Erbringung bestimmter Leistungen. Wir haften daher auch nicht für die Erbringung einer bestimmten Leistung durch von uns vermittelte Models, dies weder was die Quantität der Leistung, noch was die Qualität der Leistung betrifft.

10.4.

Wir haften nicht für allfällige, durch von uns vermittelte Models verursachte, bei unseren Kunden oder bei einem Dritten entstehenden Schäden. Es ist Sache unseres Vertragspartners geeignete Versicherungen, die ihn gegen solche Risiken schützt, abzuschließen.

10.5.

Wir haften nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von dem von uns vermittelten Model zur Verfügung gestelltem Arbeitsmaterial wie z.B. Bekleidung, Fahrzeuge und sonstigen übergebenen Sachen. Es ist Sache unseres Vertragspartners geeignete Versicherungen, die ihn gegen solche Risiken schützt, abzuschließen.

10.6.

Fällt ein von uns vermitteltes Model aus welchen Gründen auch immer, aus, oder erscheint sie nicht am vereinbarten Einsatzort, kann daraus von unserem Vertragspartner uns gegenüber kein Entschädigungsanspruch abgeleitet werden, sofern uns nicht daran ein Verschulden (und zwar zumindest grobe Fahrlässigkeit) trifft.

10.7.

Alle wie immer gearteten Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit jedenfalls und zur Gänze ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder eines darüber hinausgehenden Verschuldensgrades hat stets der Geschädigte zu beweisen. Ein Schadenersatzanspruch unseres Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verschuldet worden sind.

10.8.

Sämtliche Schadenersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche uns gegenüber verfristen und verjähren innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Kenntnis unseres Vertragspartners von einer möglichen Schadensursache. Die absolute Verjährung beträgt 3 (drei) Jahre ab dem schadenverursachenden Ereignis.

10.9.

Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, sind allfällige Gewährleistungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche und/oder sonstige Haftungsansprüche uns gegenüber in einem jeden Fall der Höhe nach mit dem doppelten Netto-Agenturhonoar der beanstandeten Vermittlung begrenzt. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir Vorsatz zu verantworten haben.

10.10.

Unsere Haftung ist ferner – gleichgültig, ob sie auf Gewährleistung oder Schadenersatz oder einen sonstigen Rechtsgrund basiert – in jedem Fall nur auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare typische Schäden begrenzt. Ferner wird von uns jede wie immer geartete Haftung für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, besseres Fortkommen, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden, ausgeschlossen.

10.11

Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB wird für uns ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Beschäftigungsverbot:

11.1.

Unser Vertragspartner hat es ausnahmslos zu unterlassen, ein ihm von uns vermitteltes Model selbst zu beschäftigen oder über einen Dritten mit Leistungserbringung für ihn oder für von ihm genutzte Zwecke, beschäftigen zu lassen. Diese Beschränkung gilt für 9 (neun) Monaten ab der jeweils letzten Tätigkeit, die das von uns vermittelte Model für den Vertragspartner erbracht hat.

11.2.

Sollte unser Vertragspartner gegen eine der beiden vorangeführten Unterlassungsverpflichtungen verstoßen, dann hat er an uns in einem jeden einzelnen Fall ein Bußgeld in Höhe von € 10.000,00 (zehntausend EURO) unmittelbar nach an ihn dazu ergehender Aufforderung zu bezahlen. Die Bezahlung des Bußgeldes befreit den Vertragspartner nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vorstehenden Unterlassungsverpflichtungen.

12. Vorzeitige Vertragsbeendigung:

Wir sind berechtigt, ein jedes Vertragsverhältnis vorzeitig, mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung von bestimmten Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn

[if !supportLists]a)   [endif]unser Vertragspartner mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen trotz Mah nung mehr als 14 (vierzehn) Tage in Verzug ist, oder

[if !supportLists]b)   [endif]unser Vertragspartner seiner Leistungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber der ihm von uns vermittelten Model nicht nachkommt, oder

[if !supportLists]c)   [endif]wir unsere Leistungen wegen höherer Gewalt oder Krankheit oder Unfall eines von uns zu vermittelten Models nicht erbringen können.

13. Datenverwertung:

Wir sind berechtigt, alle sich auf den Geschäftsverkehr mit uns beziehende Daten, einschließlich personenbezogener Daten unserer Vertragspartner, im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.

14. Salvatorische Klausel:

Sollten eine der Regelungen dieser AGB nichtig oder aus einem sonstigen Grund rechtsunwirksam sein, dann berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht. In einem solchen Fall ist die sich als nichtig oder sonst wie rechtsunwirksam erweisende Regelung, durch eine solche zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der sich als nichtig bzw. rechtsunwirksam erwiesenen Regelung, am nächsten kommt.

15. Gerichtsstand / anzuwendendes Recht/ Erfüllungsort:

15.1.

Für alle sich aus einem Rechtsgeschäft mit uns und/oder mit dem von uns vermittelten Model ergebende Streitigkeiten gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für 1010 Wien, Österreich, als vereinbart.

15.2.

Für alle Rechtsbeziehungen mit uns und/oder mit dem von uns vermittelten Model und für

aller sich aus einem Rechtsgeschäft mit uns und/oder mit dem von uns vermittelten Model mittelbar oder unmittelbar ergebende Streitigkeiten, gelten ausschließlich die Bestimmungen des Österreichischen Rechtes. Dies sowohl in materieller Hinsicht (also was die inhaltliche Beurteilung des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses; der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, etc. betrifft), als auch in formeller Hinsicht (also was das für Streitigkeiten der Vertragsparteien geltende Verfahren betrifft). Die Anwendung der Kollisionsnormen (Verweisungsnormen) des Österreichischen Rechtes ist ausgeschlossen.

©2016 BODY AND SOUL VIENNA – MODEL AGENCY

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